VERKEHRSGEMEINSCHAFT NORDVORPOMMERN |
||||||
« Startseite |
Aktuelll Fahrplan-Auskunftl Liniennetzl Linienübersichtl Aushangfahrplan | |||||
Preisel Die VGNl Beförderungsbedingungenl Kontaktl Impressum |
Preise |
|
Tarifbestimmungen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH gültig ab 26. Oktober 2014DownloadDie Tarifbestimmungen (Gesamtausgabe) als PDF-Dokument: Auszug: Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN)
|
0 - 5 km | = | 1,45 € |
6 - 10 km | x | 0,252 € |
11 - 15 km | x | 0,241 € |
16 - 20 km | x | 0,234 € |
21 - 25 km | x | 0,227 € |
26 - 30 km | x | 0,219 € |
31 - 35 km | x | 0,213 € |
36 - 40 km | x | 0,207 € |
ab 41 km | x | 0,204 € |
Zwischen den Staffelungen erfolgt eine Anpassung. Der Mindestfahrpreis pro Person beträgt 1,45 €. Die Fahrpreiserrechnung erfolgt auf der Grundlage der auf- oder abgerundeten Tarifkilometer zwischen den jeweiligen Haltestellen. Die Fahrt kann unterbrochen werden mit Ausnahme im Stadtverkehr auf der Linie 201. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Ermäßigte Einzelfahrkarten gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Die Ermäßigung beträgt 30% gegenüber der Einzelfahrkarte – jedermann. Der Mindestfahrpreis für die ermäßigte Einzelfahrkarte beträgt 1,00 €. Die Fahrt kann unterbrochen werden mit Ausnahme im Stadtverkehr auf der Linie 201.
Die EinzelfahrkarteKurzstrecke zum Preis von 1,10 € berechtigt am Lösungstag zu Fahrten zwischen Haltestellen innerhalb eines Ortsteiles. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre besteht eine Ermäßigung in Höhe von 30 % gegenüber der Einzelfahrkarte Kurzstrecke - jedermann. Der Preis für die ermäßigte Kurzstreckenfahrkarte beträgt 0,75 €.
Die Gruppenkarte berechtigt eine Gruppe von mindestens 10 Personen mit gleichem Fahrtziel zu einer einfachen Fahrt ohne Unterbrechung im Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 zum ermäßigten Fahrpreis (minus 30% gegenüber der Einzelfahrkarte - jedermann). Unentgeltlich zu befördernde Personen zählen nicht zur Gruppe. Personen die bereits zum Erwerb einer ermäßigten Einzelfahrkarte berechtigt sind, zählen zur Gruppe erhalten aber keine weitere Ermäßigung.
Auch für Gruppen gilt, dass je fahrscheinpflichtigem Fahrgast bis zu vier Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich befördert werden. Ab dem 5. Kind je fahrscheinpflichtigen Fahrgast ist der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten
Die Gruppe muss die Fahrt gemeinsam antreten, es wird nur eine Fahrkarte ausgestellt.
Gruppenfahrten sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt bei der VVR, Betriebshof Ribnitz-Damgarten (Tel-Nr.: 03821 886565) anzumelden.
Die Hin- und Rückfahrkarte berechtigt zur Benutzung des Beförderungsmittels am Lösungstag für eine Hin- und Rückfahrt. Die Fahrt kann unterbrochen werden. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre besteht eine Ermäßigung in Höhe von 30% gegenüber der Tageshin- und Rückfahrkarte – jedermann.
Die Wochenkarten kann Jedermann erwerben. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor- und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der Wochenkarte mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar. Die Gültigkeit endet in der Folgewoche am Vortag des ersten Geltungstages. Der gültige Zeitraum ist aufgedruckt. Die Wochenkarten berechtigen während des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.
Wochenkarten für die der Höchstpreis (Höchstpreis ist auf 45,60 € begrenzt) entrichtet wurde, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrs-gemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 während des Gültigkeitszeitraumes.
Die Monatskarten zum Normaltarif gelten einen Monat. Die Gültigkeit endet im Folgemonat am Vortag
des ersten Geltungstages. Die Monatskarten berechtigen während des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Monatskarten zum Normaltarif sind übertragbar. Sie können auf jede andere Person übertragen werden. Monatskarten für die der Höchstpreis (Höchstpreis ist auf 142,40 € begrenzt) entrichtet wurde, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 während des Gültigkeitszeitraumes.
Die ermäßigten Zeitfahrkarten berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten während
des Gültigkeitszeitraumes zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte.
Der Fahrgast, der eine ermäßigte Zeitfahrkarte benutzt, muss bei Kontrollen eine entsprechende Berechtigung vorweisen können. Die ermäßigten Zeitfahrkarten haben nur Gültigkeit in Verbindung mit der von der VVR abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke.
Ermäßigte Wochenkarten gelten von Montag 0:00 Uhr bis Montag der Folgewoche 08:00 Uhr. Schüler und Auszubildende erhalten aufgrund eines Berechtigungsausweises eine Ermäßigung von 25% gegenüber der Wochenkarte - jedermann. Der Höchstpreis ist auf 34,20 € begrenzt.
Ermäßigte Monatskarten gelten für den jeweiligen Kalendermonat vom 1. des Kalendermonats bis zum 1. Werktag des Folgemonats 12:00 Uhr. Schüler und Auszubildende erhalten aufgrund eines Berechtigungsausweises eine Ermäßigung von 25% gegenüber der Monatskarte – jedermann. Der Schülerausweis ist über die jeweilige Schule an die Schüler auszugeben. Der Höchstpreis ist auf 106,80 € begrenzt.
Die Sammelzeitkarte für Schüler/-innen gilt gemäß der aufgedruckten Strecke für ein Schuljahr. Sie gilt jedoch nicht während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Sammelzeitkarten für Schüler/-innen berechtigen zu Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke.
Das Beförderungsentgelt ist in monatlichen Teilbeträgen mittels Einzugsermächtigung im Voraus zu entrichten. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
Die Tagesnetzkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 am Lösungstag. Der Preis beträgt 12,00 €. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre erhalten 30 % Ermäßigung gegenüber der Tagesnetzkarte -jedermann. Der Preis beträgt ab 8,40 €.
Die Familientageskarte berechtigt eine Familie bis zu 5 Personen davon max. 2 Erwachsene zu beliebig vielen Fahrten am Lösungstag im Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab
15 Jahre. Der Preis beträgt 20,00 €.
Die Minifamilientageskarte berechtigt eine Familie bis 3 Personen davon max. 1 Erwachsener zu beliebig vielen Fahrten am Lösungstag im Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab
15 Jahre. Der Preis beträgt 15,00 €.
Das Touristenticket berechtigt eine Person von Samstag bis zum Sonntag der Folgewoche
(9 Tage) die Busse im Liniennetz des Tarifgebietes der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 beliebig oft zu nutzen. Der Preis beträgt 32,00 €. Für Inhaber des Touristentickets – jedermann ist die Gepäckmitnahme kostenlos. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Das Touristenticket berechtigt eine Person von 6 bis einschließlich 14 Jahre von Samstag bis zum Sonntag der Folgewoche (9 Tage), die Busse der der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 beliebig oft zu nutzen. Der Preis beträgt 22,40 €. Für Inhaber des Touristentickets – ermäßigt ist die Gepäckmitnahme kostenlos.
Das flexible Touristenticket berechtigt eine Person vom Verkaufstag an 7 Tage die Busse der der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 beliebig oft zu benutzen. Der Preis beträgt 28,00 €. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit der Kurkarte. Beim Kauf des flexiblen Touristentickets ist noch keine Kurkarte notwendig, erst bei weiterer Nutzung des Tickets. Für Inhaber des flexiblenTouristentickets – jedermann ist die Gepäckmitnahme kostenlos. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Das ermäßigte flexible Touristenticket berechtigt eine Person von 6 bis einschließlich 14 Jahre vom Verkaufstag an 7 Tage die Busse der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 beliebig oft zu benutzen. Der Preis beträgt 19,60 €. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit der Kurkarte. Beim Kauf des flexiblen Touristentickets – ermäßigt ist noch keine Kurkarte notwendig, erst bei weiterer Nutzung des Tickets. Für Inhaber des flexiblen Touristentickets – ermäßigt ist die Gepäckmitnahme kostenlos.
Das VogelparkTicket Erwachsene gilt am Lösungstag für eine Person in allen Bussen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) -Linien 201 bis 324-. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.
Das VogelparkTicket Erwachsene gilt für eine Person als einmalige Eintrittskarte für den Vogelpark Marlow.
VogelparkTicket Kind
Das VogelparkTicket Kind gilt am Lösungstag für ein Kind in allen Bussen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) -Linien 201 bis 324-. Als Kinder gelten Fahrgäste im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Kinder bis 5 Jahre werden zusätzlich kostenfrei befördert.
Das VogelparkTicket Kind gilt für ein Kind als einmalige Eintrittskarte für den Vogelpark Marlow.
Das VogelparkTicket wird nur in den Bussen und den legitimierten Vorverkaufsstellen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) -Linien 201 bis 324- vertrieben.
Im Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Linienbereich 201 bis 324 können tarifliche Sonderangebote in zeitlich und örtlich begrenztem Geltungsbereich angeboten werden. Ermäßigungsumfangund Verkaufsbedingungen werden ortsüblich bekannt gegeben.
Fahrgäste des Regionalverkehrs, die eine Weiterbeförderung innerhalb des Tarifgebietes der Hansestadt Stralsund bzw. der Hansestadt Greifswald wünschen, können in den Omnibussen der VVR Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) einen kombinierten Fahrausweis erwerben.
Die Gültigkeit von kombinierten Einzelfahrausweisen ist im Stadtverkehr der Hansestadt Stralsund bzw. der Hansestadt Greifswald auf 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunft in Stralsund bzw. Greifswald begrenzt.
Preis des Regionaltarifs der VVR Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) entsprechend der Entfernung nach Stralsund bzw. Greifswald
plus
Preis des Regionaltarifs der VVR Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) entsprechend der Entfernung für die Hin- und Rückfahrt nach Stralsund bzw. Greifswald
plus
Preis des jeweiligen Regionaltarifs der VVR Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) entsprechend der Entfernung nach Stralsund bzw. Greifswald
plus
Preis des entsprechenden Tarifs
- der VVR Tarifgebiet Hansestadt Stralsund (Linie 1 bis 7)
oder
- des Verkehrsbetriebes Greifswald GmbH (VBG)
Kinderwagen muss kein Fahrpreis entrichtet werden, sofern diese nicht zweckentfremdet benutzt werden.
Gepäck für das kein besonderer Platz beansprucht wird sowie Krankenfahrstühle oder sonstige orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
Für darüber hinausgehende Gepäckstücke wie Reisegepäck, Koffer, Reisetaschen, Trekkingrucksäcke etc. beträgt der Tarif 0,50 €.
Für die Mitnahme von Hunden sowie sonstigen Tieren in geeigneten Behältnissen ist der Preis einer ermäßigen Einzelfahrkarte (max. 2,90 EUR) für den entsprechenden Geltungsbereich zu entrichten.
Unentgeltlich können mitgenommen werden:
Für die Beförderung von Fahrrädern wird ein Preis von 2,00 EUR berechnet.
Tiere, Gepäck und sonstige Gegenstände werden nicht befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet oder andere Fahrgäste belästigt werden.
Der vorläufige Fahrausweis gilt nur am Ausgabetag.
Neben der Ausstellung eines vorläufigen Fahrausweises wird gemäß § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 EUR (Besondere Beförderungsbedingungen der VVR BB 7) erhoben.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 EUR, wenn die Schülerin bzw. der Schüler innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens nachweist,
dass sie/er im Zeitpunkt der Feststellung InhaberIn eines gültigen Fahrausweises gemäß Punkt 1 oder Punkt 2 war.
Die Sammelzeitkarten für Schüler/-innen des Landkreises Vorpommern-Rügen werden von der VVR ausgegeben. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR erhoben.
Alle Leistungen basieren auf Grundlage unserer Beförderungsbedingungen, welche Sie hier einsehen können:
Beförderungsbedingungen
Aktuelll
Auskunftl
Liniennetzl
Linienübersichtl
Aushangfahrplanl
Preisel Die VGNl Beförderungsbedingungen Startseitel Kontaktl Impressum |
leer